Wichtige Änderungen für Betriebe: E-Rechnung ab 2025 verpflichtend

Zum 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungsstellung haben. Ab diesem Datum müssen Betriebe bei steuerpflichtigen, inländischen B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen verwenden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung:

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten digitalen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Sie bietet den Vorteil, dass sie direkt in die Buchhaltungssysteme integriert werden kann, was zu einer effizienteren Bearbeitung führt.

Änderungen und Übergangsregelungen

Die neuen Vorschriften verlangen, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen für steuerpflichtige B2B-Umsätze verwenden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsregelungen:

  • Ausnahmen: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR und Fahrkarten. Im B2C-Bereich (Privatkundengeschäft) müssen keine E-Rechnungen versendet oder empfangen werden.
  • Übergangsregelung: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen noch Papierrechnungen verschickt werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Verschiedene Kammern bieten kostenfreie Web-Seminare an, um Betriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen und die Chancen, die E-Rechnungen bieten, zu vermitteln.

Für detailliertere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung besuchen Sie bitte die Webseite der Handwerkskammer Stuttgart.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.